Bayern Vermessung
Bayern Geoinformatik

Dipl. Ing. (Univ), EurIng. Rainer Widmann
Büro (+49) 8142-489967     
Fax (+49) 8142-15785          
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Wohnflächenberechnung

Für die Wohnflächenberechnung gibt es die Wohnflächenberechnungsverordnung (WoFIV).  Danach müssen alle Wohnflächen bei Mietwohnungen berechnet werden. Bei Überprüfungen von Wohnflächen hat sich ergeben, dass mehr als 70% der Wohnflächen falsch berechnet waren. Wir können Ihnen helfen. Wir messen die tatsächliche Wohnfläche aus und erstellen einen genauen Plan mit Berechnung. Dieser kann bei jedem Rechtsstreit als Beweis herangezogen werden.

Oft wird die Wohnfläche aus dem Bauplan berechnet. Oft werden Fehler gemacht, wenn neue Zwischenwände,  Wandhöhen oder Dachschrägen nicht berücksichtigt werden.

Was für Wohnflächen gilt, gilt auch für Gewerbeflächen. Diese werden allerdings nicht nach der Wohnflächenberechnungsverordnung, sondern nach der Richtlinie zur Berechnung der Mietflächen für gewerblichen Raum (MF-G) berechnet.  

Für Fragen stehen wir gerne am Telefon und persönlich zur Verfügung

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Rainer Widmann
Dipl. Ing. (Univ), EurIng,
Prüfsachverständiger für Vermessung im Bauwesen
Bahnhofstraße 20
82140 Olching

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