Wohnflächenberechnung
Für die Wohnflächenberechnung gibt es die Wohnflächenberechnungsverordnung (WoFIV). Danach müssen alle Wohnflächen bei Mietwohnungen berechnet werden. Bei Überprüfungen von Wohnflächen hat sich ergeben, dass mehr als 70% der Wohnflächen falsch berechnet waren. Wir können Ihnen helfen. Wir messen die tatsächliche Wohnfläche aus und erstellen einen genauen Plan mit Berechnung. Dieser kann bei jedem Rechtsstreit als Beweis herangezogen werden.
Was für Wohnflächen gilt, gilt auch für Gewerbeflächen. Diese werden allerdings nicht nach der Wohnflächenberechnungsverordnung, sondern nach der Richtlinie zur Berechnung der Mietflächen für gewerblichen Raum (MF-G) berechnet.
Für Fragen stehen wir gerne am Telefon und persönlich zur Verfügung
Vermessung Geoinformatik Kartografie
Rainer Widmann
Dipl. Ing. (Univ), EurIng,
Prüfsachverständiger für Vermessung im Bauwesen
Bahnhofstraße 20
82140 Olching
Telefon: 0 81 42-48 99 67
Handy: 0 15-1 12 82 93 00
Email:
info@vermessen.eu
Homepage:
http://www.vermessen.eu
Weiterführende Links:
Wikipedia
Wohnflächenberechnungsverordnung