Gebäudeeinmessung
Unter Gebäudeeinmessung versteht man zwei verschiedene Dinge.
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Gebäudeeinmessung vor
Baubeginn
Der Bauherr will ein neues Gebäude errichten. Ein Prüfsachverständigen für Vermessung im Bauwesen kann dann die Lage und Höhe des Gebäudes im Grundstück festlegen. Er erstellt eine Einmessbescheinigung und sendet diese zur Bauaufsichtsbehörde. Es ist dann keine amtliche Kontrolle mehr notwendig. Der Bauherr braucht sich dabei um nichts mehr zu kümmern.
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Gebäudeeinmessung für das Kataster
Nachdem das Gebäude steht, muss es ein zweites mal für die amtlichen Katasterpläne eingemessen werden. Ohne Aufforderung kommt dann die bayerische amtliche Vermessung, die Rechnung folgt dann unaufgefordert. Nach dem Bayerischen Abmarkungsgesetz muss dann diese beglichen werden. In Ausnahmefällen können auch wir die zweite Einmessung vornehmen. Allerdings verlangt das Amt trotzdem 50% der normalen Gebühr für die Eintragung in das Kataster.
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