Einmessung eines Schnurgerüsts
Wenn in Ihrer Baugenehmigung steht, dass ein Prüfsachverständiger für Vermessung im Bauwesen das Gebäude einmessen muss, dann können wir dies für Sie übernehmen. Sollte es nicht so in der Genehmigung stehen, so können wir Ihnen nur empfehlen dies von einem Prüfsachverständigen machen zu lassen. Dies hat folgende Vorteile:
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Für den Bauherrn:
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Sie haben die Sicherheit, dass das Gebäude in Lage- und Höhe richtig steht
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Der Prüfsachverständige haftet für die Richtigkeit der Einmessung
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Es kommt niemand von der Bauaufsichtsbehörde um das Schnurgerüst abzunehmen.
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Sollte die Bauaufsichtsbehörde das Schnurgerüst abgenommen haben, so haftet diese nicht. Das gesamte Risiko für einen Fehler liegt beim Bauherrn.
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Bei einer Abnahme durch die Bauaufsichtsbehörde müssen alle relevanten Grenzmarkierungen vorhanden sein. Ein Vermessungsingenieur kommt mit wenigen aus, die zudem nicht alle auf zudem eigenen Grundstück liegen müssen.
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Für den Architekten bzw. den Bauleiter
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Wenn kein Prüfsachverständiger herbeigezogen wird, liegt das gesamte Risiko für einen Fehler beim Architekten oder Bauleiter. Die Rechtssprechung verpflichtet ihn für die Einmessung einen Fachmann herbeizuziehen.
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Eine professionelle Einmessung vor Baubeginn hilft Fehler zu vermeiden, die teuer werden können.
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Was ist ein Schnurgerüst ?
Wir können ein Gebäude direkt oder auf ein Schnurgerüst einmessen. Letzteres wird in der Regel praktiziert. Das Schnurgerüst kann vor dem Aushub oben erstellt werden oder in der Baugrube. Letztendlich entscheiden die Handwerker, wie sie es wollen. Für den Aushub kann eine zusätzliche Grobeinmessung gemacht werden.
Der Vermessungsingenieur bekommt vom Bauherrn folgende Unterlagen:
Eine
Kopie des Erdgeschossplans des genehmigten Plan.
Eine Kopie des Kellergeschossplans des
genehmigten Plans.
Eine Kopie des Gebäudeschnittes genehmigten
Plans.
Eine Kopie des Lageplans des genehmigten Plans.
In der Reg4l genügen die ersten drei Seiten des Schreibens. Wichtig
ist die Titelseite und die Seite auf der etwas über die Einmessung
oder die Höhenlage steht.
Eine Kopie des Genehmigungsschreibens.
Des weiteren benötigen wir ein Auftragsschreiben und die Adressen mit Telefonnummern des Bauherrn, des Architekten und de Baufirma.
Der Vermessungsingenieur besorgt sich noch die Digitale Flurkarte des zu bebauenden Grundstücks.
Mit diesen Unterlagen konstruiert der Vermessungsingenieur die Angaben des Architekten in die digitale Flurkarte. Letztere wird von der Vermessungsverwaltung herausgegeben. Sie ist eine elektronischen Landkarte im Maßstab 1:1 und gibt die Grundstücksgrenzen und bestehenden Gebäude in Zentimetergenauigkeit wieder. Es entsteht ein Absteckungsplan. Die Koordinaten der Grenzpunkte und der neuen Gebäudepunkte werden elektronisch in das Vermessungsinstrument (Tachymeter) übertragen. Damit kann der Vermesser ins Feld gehen.
Auf
dieser Schurgerüstbank sind die Achsen zu zu erkennen.
Neben
der Lage muss noch die Höhenlage des Gebäudes festgelegt werden.
Dazu wird eine Nullebene des Gebäudes definiert. In der Regel ist
dies die Fertigfußbodenoberkante in der Ebene des Erdgeschosses. Die
Höhe dieser Ebene wird entweder als Höhe über Normal Null
(Meereshöhe) oder Höhe über einen markanten Punkt wie Höhe über
Straßenmitte. Die Höhenlage wird entweder auf der Brettoberkante der
Schnurgerüstbank markiert oder es wird eine
Höhenmarkierung an einer festen Stelle, wie
Garagenwand oder Zaunsäule angebracht.
Alle Messungen und Berechnungen werden sowohl im Außendienst als auch im Büro noch einmal überprüft. Bevor mit dem Bauen begonnen werden kann, muss die Einmeßbescheinigung bei der Bauaufsichtsbehörde sein. Sie wird vom prüfsachverständigen Vermessungsingenieur ausgestellt und direkt zur Behörde geschickt. Die Stadt München fordert zusätzlich zur Einmeßbescheinigung eine Sockelkontrolle. Wenn die Kellerdecke fertig ist, muss dann der Prüfsachverständige Vermessungsingenieur noch einmal auf die Baustelle kommen und die Lage und Höhe der Kellerdecke kontrollieren.
Für Fragen stehen wir gerne am Telefon und persönlich zur Verfügung:
Vermessungsbüro
Dipl.-Ing. Rexhep Nikçi
Prüfsachverständiger für Vermessung im Bauwesen
Zur Denkstätte 1a
82275 Emmering
Telefon: 0 81 41 - 5 27 23 73
Fax: 0 81 41 - 5 27 23 74
Handy: 01 77 - 2 13 94 82
E-mail: rexhep.ini@t-online.de
Homepage: http://www.vermessen.eu
Ingenieurbüro
Dipl.-Ing. Andreas Klimke
Prüfsachverständiger für Vermessung im Bauwesen
Badanger 7 ·
82390 Eberfing
Telefon: 0 88 02 - 90 73 79
Fax: 0 88 02 - 90 74 22
Handy: 01 71 - 77 61 972
E-mail:
post@ak-verm.de
Homepage: http://www.ak-verm.de
Weiterführende Links:
Bayerischen Bauordnung
SachverständigenverordnungBau - SVBau
Bayerische
Ingenieurekammer Bau
Ingenieurverband Geoinformation und Vermessung Bayern e.V.