Bayern Vermessung
Bayern Geoinformatik

Dipl. Ing. (Univ), EurIng. Rainer Widmann
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Teilung eines Grundstücks

Grundsätzlich gibt es drei Methoden ein Grundstück zu teilen:

  1. Realteilung durch das Vermessungsamt und das Grundbuchamt

  2. Notarielle Teilung nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WoEigG)

  3. Gemischtes Verfahren aus 1 und 2

Alle drei Verfahren haben ihre Vor- und Nachteile. Bei der Realteilung bekommt jedes neue Grundstück eine eigene Flurnummer und ein eigenes Grundbuchblatt. Der Vorteil ist die absolute rechtliche Klarheit, besonders wenn eine Hypothek bei der Bank aufgenommen werden muss. Der Nachteil sind der komplizierte bürokratische Weg und die relativ hohen Kosten.

Bei einer Teilung nach Wohnungseigentumsrecht (WEG) sind die Kosten geringer und es geht schneller. Wichtig ist aber, dass diese Teilung sehr sorgfältig durchgeführt wird. Damit werde oft langwierige und nervenaufreibende Gerichtsverfahren vermieden. Bei einem Großteil alter Teilungen nach WEG sind die Verträge unwirksam. Meist widersprechen sich hier Angaben zur Geometrie der Teilung. Darum sollte unbedingt ein Vermessungsingenieur  bei dieser Art von Teilung herbeigezogen werden.

In vielen Fällen ist es sinnvoll eine Realteilung und eine Teilung nach WEG zu kombinieren. Wertvoll sind in der Regel nur die Grundstücke auf denen die Gebäude stehen. Oft sind die Grundstücke mit den Zufahrten, Stellplätzen und Garagen sehr zerstückelt. Daher ist es oft sinnvoll den Gebäudegrundstücken eine eigene Flurnummer zu geben und die anderen nach WEG zu teilen.

Welche Teilung sinnvoller ist muss für jeden Fall einzeln entschieden werden. Bei allen drei Verfahren können wir Ihnen helfen:

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Rainer Widmann
Dipl. Ing. (Univ), EurIng,
Prüfsachverständiger für Vermessung im Bauwesen Bahnhofstraße 20
82140 Olching
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Handy: 0 1511-2 82 93 00
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Homepage: http://www.vermessen.eu



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