Bayern Vermessung
Bayern Geoinformatik

Dipl. Ing. (Univ), EurIng. Rainer Widmann
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 Realteilung und Teilung nach Wohnungseigentumsrecht

Stellen Sie sich vor, sie wollen ein Doppelhaus bauen. Dann soll das Grundstück geteilt werden. Es ergeben sich zwei Gebäudeflächen, eine gemeinsame Zufahrt, zwei Garagenflächen und zwei Stellplätze. In der Summe haben Sie dann sieben Grundstücksflächen. Wenn Sie dies als Realteilung machen, dann zahlen Sie eine sehr hohe Summe an Notar, Grundbuchamt und Vermessungsamt. Eine reine Teilung nach Wohnungseigentumsrecht funktioniert auch nicht, weil Sie ein Grundbuchblatt zur Eintragung der Hypothek für Ihre Bank brauchen.

Die Lösung ist ein gemischtes Verfahren. Sie machen drei Grundstücke. Die wertvolle Grundstücke mit den Haushälften werden real geteilt. Dazu kommt dann noch eine Gemeinschaftsfläche mit der Zufahrt, den Garagen und den Stellplätzen. Statt für sieben Grundstücke müssen Sie nun nur noch für drei zahlen. Die Gemeinschaftsfläche teilen Sie dann nach Wohnungseigentumsrecht auf.

Auch hier ist es wichtig, dass die Teilung so zu machen wie eine  Realteilung. Das heißt es muss auf jeden Fall ein Vermessungsingenieur eingeschaltet werden. Dieser erstellt einen Teilungsplan, der den genauen Verlauf der Teilungsgrenzen aufzeigt. Des weiteren werden die Koordinaten der Teilungsgrenzen und die Teilflächen berechnet. Dieses wird in einen schriftlichen Teil festgelegt. Der Schriftteil und der Teilungsplan sind dann Teil des Notarvertrags

Bei diesen Verfahren Verfahren können wir Sie beraten und Ihnen weiterhelfen:

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Rainer Widmann
Dipl. Ing. (Univ), EurIng,
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