Bayern Vermessung
Bayern Geoinformatik

Dipl. Ing. (Univ), EurIng. Rainer Widmann
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Baulandumlegung

Werden neue Bebauungspläne in einer Gemeinde beschlossen, so müssen die Flurstücke neu geordnet werden. Dies kann sehr langwierig und teuer werden. Für einen Bauplatz muss dann tief in die Tasche gegriffen werden. Wir können dies verhindern. Parzellierung oder Umlegung sind nur andere Worte für die Baulandumlegung.

Ein Planer erstellt den Bebauungsplan. Nach langen Genehmigungsverfahren kann er dann umgesetzt werden. Dieser Plan dient als Grundlage der Umlegung.

So stellt sich die ursprüngliche Situation dar.

Über die alte wird die zukünftige Situation geplant. 

Die neuen Flurstücke werden in die amtlichen Flurkarten eingetragen, die Flächen und Koordinaten der Grenzpunkte werden berechnet.

Es gibt drei Möglichkeiten der gesetzlichen Baulandumlegung:

Grundsätzlich können die Baulandumlegungen als amtliche Umlegung oder als freiwillige Umlegung durchgeführt werden. Die amtliche Baulandumlegung ist im Bundesbaugesetzbuch geregelt. Der Vorteil dabei ist, dass keine Bodenerwerbssteuer gezahlt werden muss. Der Nachteil ist die lange Bearbeitungszeit. In der Regel  dauert ein amtliches Verfahren mehr als zwei Jahre. Diese Zeit kommt noch zur langwierigen Aufstellung des Bebauungsplans  dazu.

Mit einer freiwilligen Umlegung kann viel Zeit gespart werden. Die Vorarbeiten können schon während der Aufstellung des Bebauungsplans gemacht werden. Dies bedeutet, wenn der Bebauungsplan rechtskräftig ist, kann mit dem Bauen begonnen werden. Der Nachteil ist aber, dass hier die Grunderwerbssteuer anfällt. Für jedes Grundstücksteil, das nicht vorher beim gleichen Eigentümer war, ist diese Steuer fällig. Bei großen Baugebieten kann dies schon mal in die Millionen gehen. Da in der Regel die neuen und alten Grundstücksgrenzen nicht zusammenfallen, entstehen hier oft sehr kleine Grundstücksteile. Dies bedeutet, dass das Baugrundstück oft aus mehreren, im Grundbuch eingetragenen Grundstücken besteht.   

Nun die dritte Methode. Es sollen die Vorteile beider Methoden vereinigt werden. Bei der "freiwillige-amtliche Umlegung" machen die beteiligten alten Grundstückseigentümer einen Notarvertrag. Dieser dient dann als Grundlage für die amtliche Baulandumlegung. Hier verkürzt sich die Bearbeitungszeit auf etwa ein halbes Jahr. Zudem fallen keine Grunderwerbssteuern an. Die einzige Voraussetzung ist, dass sich die Alteigentümer einig sind und sich nicht streiten.

  Vorteile Nachteile
amtliche Baulandumlegung keine Grunderwerbssteuer lange Bearbeitungszeit
freiwillige Baulandumlegung schnelle Bearbeitung Bodenerwerbssteuer
Konsens der Beteiligten
freiwillig amtliche Baulandumlegung keine Grunderwerbssteuer schnelle Bearbeitung Konsens der Beteiligten

Tabelle: Zusammenstellung der Vor- und Nachteile der einzelnen Verfahren.

Was können wir für Sie machen?

Wir können für Sie das gesamte Management für die Baulandumlegung für alle drei Verfahrensarten übernehmen.

  • Wir setzen für Sie den Bebauungsplan in die amtliche Vermessung um.
  • Wir berechnen die neuen Flächen und Koordinaten der Grenzpunkte
  • Wir berechnen die alten und neuen Grundstückswerte (Grundstückswertermittlung)
  • Wir führen die Verhandlungen für die Neuzuteilung der Grundstücke
  • Wir erstellen die Pläne und Berechnungen für die Notarverträge und den Umlegungsausschuss der Kommune
  • Wir organisieren die Bauvermessung vor der Anbringung der Grenzmarkierungen
  • Auch die Vermessungsämter führen Parzellierungen durch. Allerdings beschränken sich diese nur auf den vermessungstechnischen Teil. Zudem sind Vermessungsbüros in der Lage die Parzellierungen schneller abzuschließen

Für Fragen stehen wir gerne am Telefon und persönlich zur Verfügung:

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Rainer Widmann

Dipl. Ing. (Univ), EurIng,
Prüfsachverständiger für Vermessung im Bauwesen
Bahnhofstraße 20
82140 Olching
Telefon: 0 81 42-48 99 67
Handy: 0 1511-2 82 93 00
Email: info@vermessen.eu
Homepage: http://www.vermessen.eu

Weiterführende Links:
Wikipedia
Baugesetzbuch (Text)
Umlegung, Beispiel Nürnberg
 


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