Bayern Vermessung
Bayern Geoinformatik

Dipl. Ing. (Univ), EurIng. Rainer Widmann
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Teilung nach Wohnungseigentumsrecht

Es gibt viele Fälle bei denen eine Realteilung nicht möglich oder nicht sinnvoll ist. Auch kann man mit einer Teilung nach Wohnungseigentumsrecht manche Bestimmungen aus einen Bebauungsplan umgehen. Zudem ist diese Art der Teilung erheblich billiger. Der Nachteil ist vor allem, dass die meisten Verträge oft nicht wasserdicht sind und zu viel Raum zur Interpretation lassen. Wichtig ist, dass man für eine Teilung nach Wohnungseigentumsrecht nur einen Notarvertrag benötigt. Man spricht hier auch von einer notariellen Teilung

Daher ist es wichtig, dass eine Teilung nach Wohnungseigentumsrecht genauso gemacht wird, wie sie gemacht würde wenn es sich um eine Realteilung handeln würde. Das heißt es muss auf jeden Fall ein Vermessungsingenieur eingeschaltet werden. Dieser erstellt einen Teilungsplan, der den genauen Verlauf der Teilungsgrenzen aufzeigt. Des weiteren werden die Koordinaten der Teilungsgrenzen und die Teilflächen berechnet. Dieses wird in einen schriftlichen Teil festgelegt. Der Schriftteil und der Teilungsplan sind dann Teil des Notarvertrags.

 Bei diesen Verfahren Verfahren können wir Sie beraten und Ihnen weiterhelfen:

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Rainer Widmann
Dipl. Ing. (Univ), EurIng,
Prüfsachverständiger für Vermessung im Bauwesen Bahnhofstraße 20
82140 Olching
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