Realteilung
Bei einer Realteilung wird ein Grundstück in zwei oder mehrere kleinere Grundstücke aufgeteilt. Grundsätzlich wird dieses Verfahren von der Vermessungsverwaltung durchgeführt. Wir können Ihnen aber bei komplizierteren Teilungen behilflich sein. Wenn Sie das Grundstück real teilen wollen brauchen Sie folgendes:
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Einen Notarvertrag.
In der Regel sind Grundstücksteilungen mit Grundstücksgeschäften verbunden. Diese wiederum müssen mit einem Notarvertrag geschlossen werden. Daher ist für eine Grundstücksteilung ein Notarvertrag notwendig. Die einzige Ausnahme ist wenn der Eigentümer des Grundstücks vorher mit dem aller Teilgrundstücke identisch ist. Dann genügt es mit einem gültigen Personalausweis im Vermessungsamt zu erscheinen. -
Die Zustimmung der Gemeinde oder Stadt.
Für die Bauleitplanung ist die Gemeinde zuständig. Dies beinhaltet auch, dass sie über Form und Größe der Flurstücke bestimmen kann. Darum muss bei der Gemeinde ein formloser Antrag gestellt werden. Dabei ist ein Lageplan, erhältlich beim zuständigen Vermessungsamt, mit den neu eingezeichneten Grenzen beizulegen.
Manche Gemeinden verzichten auf ihr Zustimmungsrecht. Dann aber hat der Antragsteller die volle Verantwortung für die Folgen der Teilung. Dies kann schwerwiegende Folgen haben. Ein Beispiel: Ein 600 m2 großes Grundstück wird in zwei 300 m2 große geteilt. Nachträglich stellt sich heraus, dass im Bebauungsplan eine Mindestgröße eines bebaubaren Grundstücks von 400 m2 festgelegt ist. Der Käufer des Teilgrundstücks kann also nicht bauen. In diesem Fall haftet der, der die Grundstücksteilung beantragt hat und kommt für den Schaden auf. -
Den Vermessungsantrag.
Der Vermessungsantrag muss beim zuständigen Vermessungsamt gestellt werden. Vom Einreichen bis zur Vermarkung dauert es etwa drei Monate. Wenn es schneller gehen soll, innerhalb eines Monats, so zahlen Sie 20% mehr. Ein Tipp: Sie können den Antrag bereits vor der Beurkundung und der Zustimmung der Gemeinde stellen. Die fehlenden Unterlagen können Sie nachreichen. Sie sparen damit Zeit und Geld.
Bei größeren Baugebieten kann die Arbeit der Grundstücksteilung auch aufgeteilt werden. Oft ist es nichtsinnvoll, dass vor Baubeginn die Grenzmarkierungen gesetzt werden. Sie würden bei der Bautätigkeit sowieso zerstört werden. In diesem Fall müssen drei Anträge gestellt werden. Vor Baubeginn werden dann die bestehenden Grenzen kontrolliert (1.Antrag). Die Grundstücksteilung wird dann auf dem Papier vollzogen (2.Antrag). Nach Vollendung der Bautätigkeit werden die Grenzzeichen gesetzt (3.Antrag). Sinnvoll ist letztere Tätigkeit mit der Gebäudeeinmessung zu verbinden. Dies spart Geld.
Beim Grundbuchamt müssen Sie nichts mehr machen. Der Notar und das Vermessungsamt geben die Unterlagen automatisch weiter.
Bei komplizierteren Teilungen können wir Ihnen helfen. Wir können dann die vorbereitenden Arbeiten übernehmen. Vor allem können wir sicherstellen, dass Ihre Teilung mit den Erfordernissen von Bauplänen, Bebauungsplänen und Notarverträgen zusammenpasst. Einfache Teilungen können Sie auch alleine mit dem Amt machen. Teilen Sie klar und exakt Ihre Wünschen mit. Wichtig ist zu zeigen, zu welchen Grenzen die neuen Grenzen senkrecht oder parallel verlaufen sollten. Dies ist beim Bauen besonders wichtig.
Bei diesen Verfahren Verfahren können wir Sie beraten und Ihnen weiterhelfen:
Rainer Widmann
Dipl. Ing. (Univ), EurIng,
Prüfsachverständiger für Vermessung im Bauwesen Bahnhofstraße 20
82140 Olching
Telefon: 0 81 42-48 99 67
Handy: 0 1511-2 82 93 00
Email: info@vermessen.eu Homepage: http://www.vermessen.eu
Weiterführende Links:
Interaktive Karte der Vermessungsämter in Bayern
Vermessungsämtersuche
Vermessungsantrag